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| Allgemeine
Verkaufs- und Lieferbedingungen: |
| Sie bilden integrierten
Bestandteil eines jeden zwischen der Firma Artida und dem Kunden abge-schlossenen
Vertrages. |
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| 1. Sämtliche
Preise in den Offerten sind freibleibend und verstehen sich exkl.
MWST. Die Gültigkeit der Preise werden jeweils in der Offerte
mit 3 Monaten angegeben; bei Auftragsbestätigungen gelten die
Preise fix, sofern die Ware innert 6 Monaten ab Bestätigung ausgeliefert
wird. Auftragsbestäti- gungen, welche nicht innert 8 Tagen ab
Ausstellungsdatum beanstandet werden, gelten vollumfänglich als
akzeptiert. |
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| 2. Artida bemüht
sich um Einhaltung der Liefertermine; die Angabe der Liefertermine
erfolgt jedoch unverbindlich. Lieferverzögerungen, berechtigen
den Kunden nicht, Schadenersatzforderungen geltend zu machen, sowie
vom Vertrag zurückzutreten. |
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| 3. Lieferungen,
welche frei Haus erfolgen, werden bodeneben abgeladen, ausser es sei
schriftlich etwas anderes vereinbart. In diesem Falle übernimmt
Artida das volle Transportrisiko. Für das Tragen der Ware in
den jeweiligen Wohnstock kann unser Lieferpersonal freiwillig mithelfen,
jedoch ohne jegliche Verantwortung. Der Käufer hat die Ware unmittelbar
nach Erhalt zu prüfen. Transportschäden sind sofort dem
Ueberbringer und Artida schriftlich mitzuteilen. Andere Beanstandungen
sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware anzubringen. Nachbestellungen
verstehen sich normalerweise immer ab Lager Dietikon. Die Entsorgung
des Verpackungsmaterials wird falls nicht anders schriftlich vereinbart
von dem Käufer übernommen. |
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| 4. Die Garantieleistungen
beginnen vom Tag der Lieferung, sind je nach Produkt unterschiedlich
und stützen sich auf die Garantiebestimmungen unserer Lieferanten.
Bei Beschädigungen, welche durch Dritte dem Produkt zugefügt
wurden, sowie bei äusseren Merkmalen (wie Farbdifferenz, Material-unterschied
etc), welche optisch wahrnehmbar sind, wird nach der Montage derselben
keine Garantie übernommen. Mängel, welche die Funktionalität
sowie die Optik nicht gravierend beeinträchtigen, können
nicht zum Gegenstand einer Beanstandung gemacht werden. Für begründet
erklärte Bean- standungen sowie Falschlieferungen kann nur Austausch
bzw. ein Preisnachlass der bemängelten Ware gewährt werden.
Darüber hinaus wird jede Haftung wie z.B. Anspruch auf Schadenersatz
oder Auswechslungskosten jeder Art abgelehnt. Bei unsachgemässer
Behandlung sowie Montage unserer Produkte ist jede Garantieleistung
ausgeschlossen. |
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| 5. Rücksendungen,
welche nicht auf falsche Lieferung des Fabrikanten beruhen, werden
nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Wir behalten uns vor,
für Umtriebe und allfällige Instandstellung den Betrag der
Gutschrift entsprechend zu kürzen, jedoch mindestens 10 % des
Warenwertes. Veraltete, beschädigte und gebrauchte Artikel sowie
Spezialausführungen können nicht retourniert werden. |
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6. Die Zahlung
hat spätestens innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto
zu erfolgen, ohne jegliche Abzüge, insofern nichts anderes
schriftlich vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung ist der
geschuldete Betrag zu verzinsen gemäss OR Art. 104. Beanstandungen
berechtigen in keinem Fall zu Zahlungsverzögerung. Artida ist
berechtigt, im Falle des Bekanntwerdens von irgendwelchen Umständen,
die den Besteller als nicht kreditwürdig erscheinen lassen,
vom Vertrag zurückzutreten. Die gelieferte Ware bleibt bis
zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum von Artida. |
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| 7. Der Gerichtsstand
ist Dietikon. |
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| Artida GmbH,
10.10.2007 |
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PDF
19 KB |
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